Language Brought to Life
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12.09.2022)

  • Einzelne Unterrichtseinheiten (Workshops, individuelles Coaching) sind per Überweisung vorab oder bei Firmen per Rechnung im Nachgang zu bezahlen
  • Kursgebühren sind jeweils zum 15. des Monats für den jeweiligen Monat (per Überweisung) zu entrichten. Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des Schülers/der Schülerin in vollem Umfang fällig. Ausnahmen dazu gibt es bei Privatunterricht.
  • Im Falle einer Entgelterhöhung verpflichtet sich die Schule, die Erhöhung mit
    einer Frist von 3 Monaten schriftlich zu erklären. Ist der Schüler mit dieser Erhöhung nicht einverstanden, steht ihm die Möglichkeit frei, den Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Eine Kündigung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen (per email).
  • An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  • In den hessischen Ferien finden die Kurse nicht statt. Ggf. werden dort aber Nachholtermine oder Intensivkurse angeboten, welche mit den Teilnehmern frühzeitig abgestimmt werden.
  • Für die Dauer der hessischen Ferien und Feiertage ist die Kursgebühr weiterhin zu entrichten (monatliche Gebühr). Bei Privatunterricht werden nur die einzelnen tatsächlich gehaltenen Kurse berechnet. 
  • Kurs-/Übungsbücher sind wo notwendig selbst zu erwerben und werden für den jeweiligen Kurs zeitnah festgelegt. Eine Ausnahme bilden Spiel- und Bastelmaterial, die gestellt werden.
  • Für die Nicht-Teilnahme an einer Unterrichtsseinheit besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
  • Jede von English Labs außerordentlich abgesagte Unterrichtseinheit (z.B. aus Krankheitsgründen o.ä.) wird nachgeholt.
  • Der Unterricht darf in der Probezeit (die ersten 4 Wochen) jederzeit gekündigt werden. Wird der Unterricht innerhalb dieser Probezeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbefristete Zeit.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate. Jeder Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich (Schreiben oder Email) gekündigt werden.
  • Für einen möglichen Schadens- oder Verletzungsfall empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung für das teilnehmende Kind.
  • Der Schüler/Vertragspartner verpflichtet sich, jegliche Änderung seine Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der Anschrift sowie ggf. Änderung von Ermäßigungsvoraussetzungen der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.